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Stadt Tübingen geht in Sachen Verpackungssteuer in Revision
n-tv
Seit Anfang Januar ist die von Oberbürgermeister Palmer eingeführte Verpackungssteuer in Tübingen in Kraft. Der Verwaltungsgerichtshof urteilte, die Steuer verstoße gegen Bundesrecht. Der Gemeinderat geht in die nächste Instanz.
Tübingen (dpa/lsw) - Die Stadt Tübingen will das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) zur Verpackungssteuer nicht akzeptieren und geht dagegen in Revision. Das entschied der Gemeinderat am Donnerstagabend und folgte damit der Empfehlung der Verwaltung. Zuständig in der nächsten Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Laut einer Sprecherin der Stadt gab es bei der Abstimmung 25 Ja-Stimmen, 11 Mitglieder stimmten mit Nein, es gab keine Enthaltungen.
Die Verpackungssteuer ist ein Vorzeigeprojekt von Oberbürgermeister Boris Palmer, der wegen eines innerparteilichen Zwists bei den Grünen als unabhängiger Kandidat bei der nächsten Oberbürgermeisterwahl im Herbst antritt. Einen Rausschmiss aus der Partei hat er am vergangenen Wochenende umschifft, doch seine Mitgliedschaft muss er bis Ende 2023 ruhen lassen. So der Kompromiss mit seiner Partei.
Die Stadt Tübingen hatte Ende März mit ihrer Verpackungssteuer einen Dämpfer erhalten: Der VGH erklärte, die Steuer verstoße gegen das Abfallrecht des Bundes. "Die abweichende Auffassung der Stadt Tübingen würde das Tor zur Einführung aller möglichen Verbrauchsteuern durch die Gemeinden eröffnen. Dies sei durch das Grundgesetz aber ausgeschlossen", schrieb das VGH in seiner Urteilsbegründung.