Staatsregierung prüft Verkaufsverbot für Lachgas
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Vor allem als Partydroge unter Jugendlichen erfreut sich Lachgas zunehmender Beliebtheit. Das sieht der Freistaat äußerst kritisch - und will handeln.
München (dpa/lby) - Die bayerische Staatsregierung will den Verkauf von Lachgas künftig stärker reglementieren. Die missbräuchliche Verwendung von Distickstoffoxid (Lachgas) zu Rauschzwecken sehe man aufgrund der damit verbundenen gesundheitlichen Risiken äußerst kritisch und spreche sich deshalb für ein Verbot aus, teilte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums in München mit.
Die Staatsregierung prüft derzeit, wie ein Verbot am sinnvollsten umgesetzt werden kann. Hintergrund: Lachgas wird nicht nur in der Medizin als Narkosemittel verwendet, sondern auch in diversen Industriezweigen - unter anderem als Treibgas in Spraydosen oder als Aufschäummittel in Sahnespenderkapseln. Das müsse bei einem Verbot in jedem Falle berücksichtigt werden.
Lachgas ist seit einigen Jahren als Partydroge auf dem Vormarsch. Die Konsumenten atmen den euphorisierenden Stoff über Luftballons ein. Lachgas fällt in Deutschland bisher nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, es kann in Kartuschen im Supermarkt, in Tabakläden oder im Internet gekauft werden.
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