Staatskanzleichef begrüßt Entscheidung zu Rundfunkbeitrag
n-tv
Wiesbaden (dpa/lhe) - Der Chef der Hessischen Staatskanzlei, Axel Wintermeyer, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag begrüßt. "Durch sie wird eine bedarfsgerechte und verlässliche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch für die Zukunft sichergestellt", sagte er am Donnerstag laut einer Mitteilung in Wiesbaden. Die hessische Landesregierung werde jetzt darauf hinwirken, dass der Rundfunkfinanzierungs-Staatsvertrag "im Lichte der Entscheidung zügig geändert wird". Dazu hätten die Länder nun eine klare Leitlinie.
Wintermeyer betonte die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Demokratie: "In Zeiten von Fake-News und Verschwörungstheorien brauchen die Menschen ein valides Informationsangebot, dem sie vertrauen können." Das Bundesverfassungsgericht hat die Erhöhung des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro auf 18,36 Euro in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss rückwirkend seit 20. Juli bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung angeordnet. Das Land Sachsen-Anhalt hatte die Erhöhung um 86 Cent blockiert, die Karlsruher Richter werteten dies als eine Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit. Die Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten Verfassungsbeschwerden eingereicht.Nach israelischen Luftangriffen meldet die Hamas den Tod einer weiblichen Geisel. Auch eine weitere Geisel sei schwer verletzt worden. Das israelische Militär untersucht die Behauptungen. Schätzungen zufolge leben nur noch etwas mehr als die Hälfte der Menschen, die von der Hamas festgehalten werden.