Staatsgerichtshof verhandelt Beschwerden zur Wahl in Bremen
n-tv
Der juristische Streit um die Bürgerschaftswahl in Bremen geht in die nächste Runde. Muss die Wahl wiederholt werden?
Bremen (dpa/lni) - Der Staatsgerichtshof soll nun als letzte Instanz klären, ob die Bürgerschaftswahl in Bremen wiederholt werden muss. "Heute wird in diesen Sachen keine Entscheidung ergehen", teilte eine Sprecherin des Staatsgerichtshofs mit. Wann das Gericht zu einem Ergebnis kommt, sei noch unklar.
Mehrere AfD-Mitglieder gehen gegen die Wahl vor, weil die Partei nicht zur Wahl zugelassen wurde. Die AfD war damals so zerstritten, dass gleich zwei Landesvorstände Vorschläge mit Bewerberinnen und Bewerbern eingereicht hatten. Erlaubt ist aber nur eine Liste pro Partei. Die Beschwerden werden für Bremen und Bremerhaven getrennt verhandelt.
Außerdem soll der Staatsgerichtshof entscheiden, ob die Ermittlung des Wahlergebnisses mit einer Software rechtens war. Das Wahlprüfungsgericht kam zuletzt zu dem Schluss, dass die Wahl trotz mehrerer Pannen nicht wiederholt werden muss. Ob es dabei bleibt, verhandelt jetzt der Staatsgerichtshof.