Staat haftet bei Impfschäden
ZDF
Bei Schäden durch die Corona-Schutzimpfungen haftet der Staat. Auch bei Unter-60-Jährigen, die mit Astrazeneca geimpft wurden.
Menschen unter 60 können sich freiwillig mit dem Vakzin von Astrazeneca oder Johnson & Johnson impfen lassen - "nach ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risikoakzeptanz", wie es von der Ständigen Impfkommission (Stiko) heißt. Doch wer haftet für Impfschäden bei Unter-60-Jährigen? Bisher sah es so aus, als ob Opfer bleibender Impfschäden keine Hilfe vom Staat erwarten können, da die Impfstoffe von Astrazenca und Johnson & Johnson explizit nur für Menschen ab 60 Jahren empfohlen worden waren. Eine Impfung bei Unter-60-Jährigen geschehe "auf eigenes Risiko" und ohne Staatshaftung, erklärte beispielsweise noch im April die Expertin für Arzthaftungsrecht Britta Konradt aus Berlin im Gespräch mit ZDFheute. Eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die heute im Bundesrat verabschiedet wurde, stellt nun jedoch klar: Der Anspruch auf Versorgung bei Impfschäden gilt generell bei allen Schutzimpfungen gegen das Coronaviurs. Vom Bundesgesundheitsministerium heißt es:More Related News