
Sprecher: Chrupalla am Oberarm operiert
n-tv
Berlin (dpa/lby) - Fünf Wochen nach seiner Krankenhaus-Behandlung im Zusammenhang mit einem noch ungeklärten Vorfall bei einer Wahlkampfveranstaltung in Ingolstadt hat sich AfD-Chef Tino Chrupalla am Mittwoch nach Angaben seines Sprechers "einer erneuten Operation am rechten Oberarm" unterziehen müssen. Grund sei eine Entzündung.
Chrupalla war am Dienstag beim üblichen Pressestatement vor der AfD-Fraktionssitzung im Bundestag nicht erschienen. Auf Nachfrage hieß es in der Fraktion nur, sein Fehlen hänge mit dem Vorfall vor fünf Wochen zusammen. Chrupallas Sprecher bestätigte am Mittwoch, dass er für die aktuelle Plenarwoche ausfalle.
Chrupalla war am 4. Oktober, wenige Tage vor der Landtagswahl in Bayern, vor einer geplanten Rede in Ingolstadt behandelt, ins Krankenhaus gebracht und dort auf der Intensivstation überwacht worden. Ärzte stellten eine Einstichverletzung in seinem rechten Oberarm fest.
Der AfD-Chef selbst sprach später davon, dass auf ihn ein Anschlag verübt worden sei. Er ließ nach eigenen Angaben in Dresden "den gesamten Einstich" am Oberarm entfernen und diesen pathologisch untersuchen.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.