
Spielbetrieb ab August im Goethe-Theater
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Bad Lauchstädt (dpa/sa) - Die Restaurierung des Goethe-Theaters in Bad Lauchstädt (Saalekreis) geht weiter voran. Darüber informierte sich Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) am Mittwoch bei einem Besuch der historischen Kuranlagen. Das Theater wurde 1802 unter der Leitung von Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832) errichtet. Am 27. August, am Vorabend des Geburtstages des Dichters, soll der Spielbetrieb in diesem Jahr wieder aufgenommen werden, wie René Schmidt, Geschäftsführer der Kuranlagen sagte. Geplant sei eine Aufführung von Goethes "Iphigenie auf Tauris".
Das Theater, das ein Gastspielhaus ohne eigenes Ensemble ist, wird den Angaben zufolge seit 2015 mit Hilfe des Landes und privater Spenden restauriert. Rund 3,6 Millionen Euro flossen in das Dach, weitere 2,6 Millionen Euro seien für den Innenraum veranschlagt worden. Bad Lauchstädt südlich von Halle war zu Goethes Zeiten ein beliebter Kurort wegen des heilenden Wassers aus einem Brunnen. In der Stadt gibt es Pläne für eine Wiederbelebung samt Abfüllbetrieb. © dpa-infocom, dpa:210519-99-664413/2
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.