![Spektakuläre Wende? Passauer Prozess vor Wiederaufnahme](https://bilder2.n-tv.de/img/Bilder_dpa_Import/crop23265525/3051325861-cImg_16_9-w1200/Ein-Schild-mit-der-Aufschrift-Amts-und-Landgerich-Deggendorf-.jpg)
Spektakuläre Wende? Passauer Prozess vor Wiederaufnahme
n-tv
Wiederaufnahmeverfahren sind höchst selten. Vor dem Landgericht Deggendorf muss sich nun ein 28-Jähriger erneut einem Prozess stellen. 2017 war er wegen Totschlags verurteilt worden. Nun könnte das Urteil härter ausfallen.
Deggendorf/Passau (dpa/lby) - Ein junger Mann ersticht seine Ex-Freundin, versteckt die Tote in einem Plastiksack in der Wohnung und flüchtet mit dem gemeinsamen Kind nach Spanien. Vom Handy der 20-Jährigen verschickt er Nachrichten, um deren Angehörige in Sicherheit zu wiegen. Für die Tat wurde der Deutsche im November 2017 vor dem Landgericht Passau wegen Totschlags rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Nun könnte es eine spektakuläre Wende geben. Der Fall wird von 19. April an vor dem Landgericht Deggendorf wieder aufgenommen. Es geht um Mord.
Für das Verfahren mit Dutzenden Zeugen sind zunächst zehn Verhandlungstage geplant. Das Urteil könnte Anfang Juni fallen. Eigentlich hätte der Prozess schon im Dezember beginnen sollen, wurde dann jedoch wegen eines Corona-Falles verschoben.
Die Hürden für ein Wiederaufnahmeverfahren sind sehr hoch. Niemand darf in Deutschland für eine Tat, für die er bereits rechtskräftig verurteilt oder von der er freigesprochen worden ist, ein zweites Mal verfolgt werden. Eine der Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme ist ein Urteil, das möglicherweise auf der Falschaussage eines Zeugen beruht - und das ist hier der Fall.