Sparen oder Investieren: In Hessen gibt es neuen Streit um die Schuldenbremse
Frankfurter Rundschau
Das Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs zum Corona-Sondervermögen befeuert die Diskussion um Investitionen und Sparen. Am Mittwoch wird der Landtag in einer Sondersitzung über die Folgen des Richterspruchs debattieren.
Der Hessische Landtag wird sich auf Antrag der Fraktionen von SPD und FDP am nächsten Mittwoch in einer Sondersitzung mit dem Urteil des Staatsgerichtshofs zum so genannten Corona-Sondervermögen befassen. Das Gericht hatte das von CDU und Grünen eingerichtete Konstrukt zur Aufnahme von Krediten in Höhe von bis zu zwölf Milliarden Euro am gestrigen Mittwoch für verfassungswidrig erklärt.
Nach dem Urteil muss die Landesregierung bis Ende März nächsten Jahres neu regeln, wie sie die Corona-Nothilfen finanzieren will. „Wir reichen der Landesregierung die Hand, um einen verfassungsgemäßen Haushalt für das Jahr 2022 aufzustellen“, erklärten die Fraktionsvorsitzen Nancy Faeser (SPD) und René Rock (FDP) übereinstimmend. Es gehe darum, den Menschen zu helfen, die von der Pandemie schwer getroffen worden seien. Zudem müssten die Kommunen in die Lage versetzt werden, die Folgen der Krise vor Ort anzugehen.
Der hessische Städte- und Gemeindebund fürchtet nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs keine größeren Folgen für seine Mitglieder. „Es war politisch und rechtlich nie umstritten, dass die Kommunen infolge der Corona-Pandemie hohen finanziellen Unterstützungsbedarf haben“, erklärte Geschäftsführer David Rauber. Nun sei zwar die rechtliche Umsetzung kritisiert, der Bedarf aber nicht infrage gestellt worden.