
Spahn will 204 Millionen Dosen beschaffen
n-tv
Mehr als 200 Millionen Corona-Impfstoffdosen - so viel möchte Gesundheitsminister Jens Spahn für das kommende Jahr besorgen. Damit könnte jeder Bürger mit mehr als zwei Dosen versorgt werden, inklusive eines Sicherheitspuffers. Ein Impfstoff findet sich allerdings nicht in den Plänen wieder.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will einem Zeitungsbericht zufolge 204 Millionen Corona-Impfstoffdosen für das kommende Jahr beschaffen. "Somit würde für Deutschland samt Sicherheitsreserve mit einer Versorgung von etwas mehr als zwei Dosen pro Einwohner gerechnet", zitiert das "Handelsblatt" aus einem Bericht des Gesundheitsministeriums für das Bundeskabinett. Es sei ratsam, "rechtzeitig weitere Impfstoffmengen für den Schutz gegen Mutationen und Auffrischungsimpfungen zu sichern", heißt es weiter. So könnten mögliche Lieferausfälle oder andere unvorhergesehene Probleme wie etwa bei der Impfstoff-Sicherheit abgefedert werden. Insgesamt rechnet das Ministerium demnach mit Kosten in Höhe von 3,9 Milliarden Euro im Jahr 2022.
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.