
Spahn-Ministerium will Jugendliche impfen
n-tv
Die Impfstoffe von Biontech und Moderna sind für Jugendliche zugelassen, eine generelle Empfehlung spricht die STIKO bislang aber nicht aus. Das Bundesgesundheitsministerium will nicht länger warten, sondern den 12- bis 17-Jährigen ein Angebot machen. Heute beraten die Gesundheitsminister der Länder. Auch über Auffrischimpfungen dürfte dabei diskutiert werden.
Die Gesundheitsminister der Länder wollen heute über Corona-Impfangebote für Jugendliche beraten. Nach einem Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums sollen 12- bis 17-Jährige in allen Bundesländern ein solches Angebot bekommen. Das geht aus einem Beschlussentwurf hervor. Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA hatte im Mai den Covid-19-Impfstoff von Biontech/Pfizer für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren zugelassen, vor wenigen Tagen folgte auch die Freigabe für Moderna. Für Deutschland empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die Impfung trotz heftigen politischen Drucks bisher jedoch nicht für alle Kinder und Jugendliche, sondern nur für jene mit bestimmten Vorerkrankungen wie Diabetes oder Adipositas, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben.
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.