Solarpanel: Weniger Bürokratie für Hausbesitzer
n-tv
Die PV-Anlage auf dem Dach muss nicht mehr in die Einkommensteuererklärung. Die Finanzministerien in Mainz und Berlin sprechen von einem wichtigen Beitrag der Steuerpolitik zum Klimaschutz.
Mainz/Berlin (dpa/lrs) - Bis 2030 soll die Stromerzeugung mit Solarkraft in Rheinland-Pfalz verdreifacht werden - dabei hofft die Landesregierung auch auf mehr Beiträge von privaten Hausbesitzern. Jetzt hat die Finanzpolitik für eine Erleichterung gesorgt: Die Photovoltaik-Anlage auf dem Dach muss nicht mehr als steuerpflichtiger Ertrag in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. "Der Betrieb der kleinen Photovoltaik-Anlagen ist von nun an deutlich attraktiver", erklärte Finanzministerin Doris Ahnen (SPD). "Bisher mussten die Besitzerinnen und Besitzer umfangreiche Erklärungspflichten gegenüber dem Finanzamt erfüllen, die nun wegfallen." Der Betrieb einer nach 2004 errichteten PV-Anlage bis zu einer installierten Leistung von zehn Kilowatt werde nun als "steuerlich unbeachtliche Liebhaberei" betrachtet, erklärte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums in Berlin. Vorausgesetzt ist, dass die Anlage zu einem Ein- oder Zweifamilienhaus gehört, das selbst bewohnt wird. Dabei ist es ohne Belang, ob der Strom ausschließlich selbst genutzt oder ob ein Teil auch ins Netz eingespeist wird.More Related News