So viele Seiten darf ein Lebenslauf umfassen
Frankfurter Rundschau
Den Lebenslauf auf ein bis zwei Seiten zu packen, ist oft nicht einfach. Das muss aber auch gar nicht sein, sagt ein Karriereberater. Und verrät seinen Leitsatz für eine angemessene Seitenzahl.
Köln - Bewerberinnen und Bewerber müssen ihren Lebenslauf nicht zwingend auf maximal zwei Seiten unterbringen. Gerade mit zunehmender Berufserfahrung darf der „CV“ auch mehr Platz einnehmen, schreibt der Karriereberater Bernd Slaghuis in seinem Blog.
„Ein guter Lebenslauf darf mit dem Alter wachsen“, ermutigt Slaghuis. Wichtiger als sich an eine starre Regel zu halten, sei, dass sich Personalfachkräfte leicht ein Bild des bisherigen Berufslebens machen können, ohne dass Fragen offen bleiben, so der Experte. Wie lang darf der Lebenslauf also sein?
Slaghuis hat eine Faustformel zur Orientierung: Die Anzahl der Seiten im Lebenslauf darf demnach der ersten Ziffer des eigenen Alters entsprechen. Heißt: Für 20-Jährige sollten zwei Seiten in der Regel ausreichen, 50-Jährige können auch mal fünf Seiten ausreizen.