So sollen Kliniken besser werden
n-tv
Der Name ist ein Monster: Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz. Genau dieses will Gesundheitsminister Lauterbach nach monatelangem Ringen an diesem Mittwoch ins Kabinett bringen. Doch was genau besagt das Gesetz? Welche Vorteile hat es für Patienten?
Die Ziele: weniger wirtschaftlicher Druck, mehr Spezialisierung und einheitliche Qualitätsregeln. Lauterbach machte schon klar, dass es um nicht weniger als "eine Art Revolution" für das Netz der 1700 Kliniken geht und man zum Erfolg verdammt sei. "Springt uns der Ball vom Fuß, würden wir nicht nur ein ungeordnetes Krankenhaussterben in den nächsten Jahren nicht mehr abwenden können, sondern wir hätten auch mit Qualitätsdefiziten zu kämpfen, die für die Bürger sehr schwer vermittelbar sind", argumentierte er kürzlich nach einer Besprechung mit den Ländern. Gegen das Vorhaben gibt es anhaltende Kritik aus den Ländern und der Klinikbranche, während die gesetzlichen Krankenkassen vor einer Verwässerung wichtiger Aspekte warnen.
Das Problem: Bisher bestehe "der ökonomische Anreiz, möglichst viele Patientinnen und Patienten zu behandeln", heißt es im Entwurf. Das könne dazu führen, dass gewisse Behandlungen nicht nur aus medizinischen Gründen, sondern teils auch zur Erlössteigerung gemacht werden. Es entstehe das Risiko, dass Kliniken vermeintlich weniger lukrative Leistungen nicht mehr anbieten oder den Betrieb unabhängig vom regionalen Versorgungsbedarf einstellen. Da viele Häuser bestimmte Leistungen nur selten vornehmen und so wenig Erfahrung haben, folgten daraus Qualitätsdefizite, die sich "negativ auf das Wohl der Patientinnen und Patienten auswirken können".
Neue Vergütung: Vor rund 20 Jahren wurden Fallpauschalen eingeführt, die das System effizienter machen sollten. Als Berater war damals auch Lauterbach dabei. Seitdem bekommen Kliniken pro Behandlungsfall einen pauschalen Betrag. Künftig soll es einen festen Sockel von 60 Prozent der Vergütung allein dafür geben, dass Kliniken eine Grundausstattung mit Personal und Geräten für bestimmte Leistungen vorhalten, unabhängig von der Zahl der Fälle. Extrazahlungen soll es unter anderem für Kinderheilkunde, Geburtshilfe, Intensivmedizin und Notfallversorgung geben.