Silvester-Regeln: Behörden mahnen zur Einhaltung
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Zum Start ins neue Jahr werden aus Tradition Raketen gezündet und Böller geworfen. Um zu verhindern, dass die Feuerwerke in der Silvesternacht aus dem Ruder laufen, gibt es Regeln.
Schwerin/Rostock/Neubrandenburg (dpa/mv) - Wenige Tage vor dem Jahreswechsel haben Behörden und Kommunen an die Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern appelliert, beim Abbrennen von Silvester-Feuerwerken Vorsicht walten zu lassen und die geltenden Bestimmungen einzuhalten. In größeren Städten und vielbesuchten Tourismusorten gibt es vielfach klare Vorgaben, wo Raketen abgefeuert und Leuchtfeuer entfacht werden dürfen und wo nicht. Die Stadt Greifswald veröffentlichte dazu eine Karte mit Markierungen. Zentrale Höhenfeuerwerke gibt es den Angaben zufolge nur noch in wenigen Kommunen, darunter Stralsund und Neubrandenburg sowie in einigen Ostseebädern. Rostock lädt traditionell am Neujahrstag zum großen Turmleuchten nach Warnemünde.
Schwerins Ordnungsdezernent Silvio Horn verwies auf die in der Landeshauptstadt geltenden Sicherheitsabstände. So dürften pyrotechnische Gegenständen nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen gezündet werden, eine Vorschrift, die bundesweit gilt. Verboten sei das Abfeuern von Raketen zudem im Umkreis von 150 Metern um brandgefährdete Objekte wie reetgedeckte Häuser, Holzlager und Tankstellen. "Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen bis zu zehntausend Euro geahndet werden", sagte Horn. In einer Mitteilung warnte die Stadtverwaltung zudem vor der Verwendung illegaler Sprengkörper. Damit einher gehe die Gefahr schwerster Verletzungen bis hin zum Tod.
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) warnte vor den allgemeinen Gefahren der Silvester-Knallerei. "Vorsicht ist geboten, damit niemand Verbrennungen, starke Verletzungen und irreversible Schädigungen der Augen und Ohren davonträgt, die das ganze weitere Leben beeinträchtigen können", erklärte Amtsdirektor Heiko Will. Die in Deutschland vertriebenen Silvester-Böller würden zwar auf ihren Schallpegel geprüft. Doch solle ein Sicherheitsabstand zur Explosion von mindestens acht Metern eingehalten und möglichst ein Gehörschutz getragen werden. Ein generelles Böller-Verbot, wie während der Corona-Pandemie, werde es in diesem Jahr nicht geben, sagte Will.