
"Sie sollte weg" - Höchststrafe für Eltern nach Tochter-Mord
n-tv
Selten ist ein Urteil in einem Mordprozess so eindeutig. Im Fall des Paares aus Afghanistan sieht das Gericht die besondere Schwere der Schuld. Die Tötung des 15-jährigen Kindes sei eiskalt gewesen.
Mainz (dpa/lrs) - Zehn Monate nach dem Fund einer toten 15-Jährigen am Rheinufer in Worms sind die Eltern des Opfers zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Das Landgericht Mainz ging außerdem von der besonderen Schwere der Schuld bei beiden aus. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren für das Paar aus Afghanistan rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber eher ausgeschlossen. Die Richter sahen in dem Fall zwei Mordmerkmale: Heimtücke und niedrige Beweggründe.
Die Tat sei aus "rein egoistischen Motiven" begangen worden, das "Kind-Eltern-Vertrauen" sei perfide ausgenutzt, die Tochter in eine Falle gelockt worden, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Weidemann. Die 15-Jährige, die Drogen genommen und mit der es immer wieder zu Streit gekommen war, sei als "Störenfried" gesehen worden, sagte Weidemann. "Sie sollte weg."
Der Tattag war der 15. Juni 2024. Nachdem die Mutter mit zwei anderen ihrer insgesamt vier Kinder von Einkaufen in Kaiserslautern zurück in die Wohnung nach Pirmasens gekommen war, entbrannte einmal mehr ein Streit zwischen der 34-Jährigen und der 15 Jahre alten Tochter. Nach Auffassung des Gerichts fasste die Mutter dann den Entschluss, ihr Kind zu töten. Der Vater lebte zu dem Zeitpunkt nicht mehr in der Wohnung, nach Übergriffen gegen seine Frau war eine Gewaltschutzverfügung gegen ihn erlassen worden.