Senat hat Grundsteuerreform auf den Weg gebracht
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Wenn die Bürgerschaft im Oktober den Plänen des Senats zustimmt, gilt im kommenden Jahr ein neues Grundsteuermodell. Finanzsenator Dressel verspricht, dass insgesamt nicht mehr Geld kassiert werde.
Hamburg (dpa/lno) - Hamburgs rot-grüner Senat hat das geplante Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer mit neuen Hebesätzen auf den Weg gebracht. Das sogenannte Grundsteueränderungsgesetz soll im Oktober von der Bürgerschaft beschlossen werden, wie die Finanzbehörde mitteilte. Erstmals fällig werde die neue Grundsteuer Ende April 2025. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018, das das bisherige bundesweite Grundsteuerrecht für verfassungswidrig erklärt hat.
Nun erhöht sich der Satz im Bereich Wohnen (Grundsteuer B) in Hamburg erstmals seit 2005 von 540 auf 975 Prozent, wie die Behörde mitteilte. Für Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) soll ein Satz von 100 statt bislang 225 Prozent gelten. Ein neuer, besonders hoher Hebesatz von 8.000 Prozent ist für unbebautes, aber baureifes Land (Grundsteuer C) vorgesehen, um Spekulationen zu verhindern und den Wohnungsbau zu beschleunigen.
Mit den neuen Werten möchte der Senat sicherstellen, dass die Grundsteuer B insgesamt sowie in den Bereichen "Wohnen" und "Nicht-Wohnen" aufkommensneutral bleibt. Die einzelnen Ermäßigungen für Wohnen, für die normale Wohnlage, geförderte oder denkmalgeschützte Wohnungen blieben erhalten. Zudem werde die bislang nur für Gewerbegrundstücke konzipierte Härtefallregelung auf Wohngrundstücke ausgedehnt. Die Messzahl für Nutzflächen soll 0,87 betragen, der Bereich Wohnen bleibe bei 0,7.