
Senat berät über Geflüchtete in Berlin und über Kinderarmut
n-tv
Berlin (dpa/bb) - Der schwarz-rote Senat beschäftigt sich am Dienstag (10.00 Uhr) ein weiteres Mal mit der Situation geflüchteter Menschen in Berlin. Dazu berichtet der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) den Senatsmitgliedern vom Bund-Länder-Treffen zur Flüchtlingsversorgung im Kanzleramt am vergangenen Mittwoch, an dem er teilgenommen hat.
Wegner hatte nach dem sogenannten Flüchtlingsgipfel mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), gesagt, er hätte sich mehr gewünscht, es sei aber ein erster Schritt gemacht worden. Finanzsenator Stefan Evers (CDU) hatte vor dem Treffen geklagt, die für 2023 zugesagten Gelder für Berlin würden vorne und hinten nicht reichen.
Außerdem beschäftigt sich der Senat mit zwei Berichten aus der Senatsverwaltung für Bildung. Die zuständige Senatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) legt aktuelle Daten zum Thema Kinderarmut in Berlin vor.
In engem Zusammenhang damit steht das Thema Unterhaltsvorschuss, über das die Senatorin ebenfalls informiert. Die Unterhaltsvorschusskasse springt bei alleinerziehenden Eltern ein, wenn ein Elternteil für ein Kind finanziell nicht ausreichend sorgt beziehungsweise sorgen kann. In diesem Fall wird vom Staat ein Vorschuss gezahlt.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.