
Schwesig scheitert mit Unterlassungsantrag
n-tv
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin seien Völkerrechtsverletzungen egal, solange nur Nord Stream 2 komme. Das sagte der CDU-Politiker Ploß in einer Talkshow. Schwesig geht dagegen juristisch vor, doch scheitert in erster Instanz. Ploß sieht nach eigener Aussage darin einen Sieg für die Meinungsfreiheit.
Mecklenburg-Vorpommerns SPD-Ministerpräsidentin Manuela Schwesig ist im ersten Anlauf damit gescheitert, per Unterlassungsverfügung dem Hamburger CDU-Vorsitzenden Christoph Ploß eine Aussage über ihre vermeintliche Haltung zur Ostsee-Gaspipeline Nord Stream 2 und zu Russland verbieten zu lassen. Im Eilverfahren lehnte das Landgericht Hamburg am Dienstag einen Antrag dazu ab. Regierungssprecher Andreas Timm bestätigte, dass ein solcher Beschluss ergangen ist. Die Begründung des Gerichts werde geprüft und dann entschieden, ob dagegen Beschwerde eingelegt wird. Der Weg vor das Oberlandesgericht steht Schwesig offen.
Schwesig hatte sich durch eine Verbal-Attacke des CDU-Politikers in der ZDF-Talkshow "Markus Lanz" Anfang Februar in ihren Rechten verletzt gesehen. Mit Blick auf die umstrittene Gasleitung Nord Stream 2 hatte Ploß behauptet, dass Schwesig zur russischen Aggression gegenüber der Ukraine sage: "Diese Völkerrechtsverletzungen, die interessieren mich nicht. Hauptsache, die Pipeline kommt in Betrieb." Schwesig bestritt, eine solche Aussage gemacht zu haben und war juristisch gegen Ploß vorgegangen. In einer Abmahnung wurde er von Schwesigs Anwälten zur Unterlassung der Äußerung aufgefordert. Weil Ploß dem nicht nachkommen wollte, ging der Streit vor Gericht.
Wie das Rechtsmagazin "Legal Tribune Online" unter Berufung auf einen Sprecher des Gerichts berichtete, werteten die Richter die Äußerung von Ploß in ihrem Kontext nicht als Wiedergabe eines Zitats Schwesigs, sondern als zugespitzte politische Meinungsäußerung. In seinem Redebeitrag habe Ploß die Formulierung, jemand sage etwas, nicht nur mit Blick auf Schwesig, sondern auch bezogen auf Bundeskanzler Olaf Scholz verwendet. Schon daran werde deutlich, dass es sich um ein Stilmittel handele, um politische Positionen zusammenzufassen, und nicht um eine wörtliche Wiedergabe, hieß es.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.