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Schweiz wehrt sich gegen Einsatz von Sterbekapsel
n-tv
Über Jahre entwickelt ein australischer Aktivist die Sterbehilfe-Kapsel Sarco. Darin sollen Menschen mit Stickstoff ihrem Leben ein Ende setzen können. In der Schweiz wirbt seine Organisation für einen baldigen Einsatz. Doch das Gegenteil könnte eintreten.
In der Schweiz könnte noch in diesem Jahr erstmals eine neuartige tragbare Selbstmordkapsel zum Einsatz kommen. Das berichten Schweizer Medien unter Berufung auf die Organisation "The Last Resort" (Der letzte Ausweg), die sich für Sterbehilfe einsetzt. Die Gruppe hatte Mitte der Woche in Zürich erklärt, in der Schweiz gebe es keine rechtlichen Hindernisse für den Einsatz des Sarco genannten Geräts, das der australische Sterbehilfeaktivist und Arzt Philip Nitschke entwickelt hatte. Dort sei Sterbehilfe gesetzlich erlaubt, sofern die Person die Tat selbst begehe.
Nitschke hatte die Sterbekapsel erstmals 2019 vorgestellt. Das Gerät selbst wird mit einem 3D-Drucker hergestellt. "Die Kapsel ist auf einem Gerät montiert, das den Innenraum mit Stickstoff flutet", erklärte Nitschke damals in einem Interview mit dem Sender Swiss-Info. Weil er unter anderem damit warb, dass die Kapsel an jeden Ort der Welt transportiert werden kann und beispielsweise "in einer idyllischen Umgebung im Freien oder auf dem Gelände einer Sterbehilfeorganisation stehen", könne, wurde ihm vorgeworfen, die Selbsttötung zu romantisieren.
Die Sarco-Kapsel funktioniert, indem das Gerät mit Stickstoff gefüllt wird. In weniger als 30 Sekunden sinkt der Sauerstoffgehalt im Innern des Sarco demnach von 21 Prozent auf 0,05 Prozent. Der Tod der Person im Inneren tritt durch Hypoxie ein, also durch einen zu niedrigen Sauerstoffgehalt im Körpergewebe. Bereits nach zwei Atemzügen werde man nach kurzen Gefühlen von Desorientierung oder Euphorie bewusstlos, innerhalb von fünf Minuten soll die betreffende Person tot sein, heißt es von der Firma. Sarco überwache den Sauerstoffgehalt in der Kapsel, die Herzfrequenz der Person und die Sauerstoffsättigung des Blutes. "Wir werden relativ schnell erkennen können, wann die Person gestorben ist", so Nitschke. Der Sterbeprozess soll gefilmt, die Aufnahmen später dem Gerichtsmediziner übergeben werden.