Schwangere Neuseeländerin darf nach Hause
Süddeutsche Zeitung
Neuseelands Regierung will die schwangere Journalistin Charlotte Bellis, die in Kabul festsitzt, nun doch einreisen lassen - allerdings nicht aufgrund ihrer Schwangerschaft.
Nach tagelangen, öffentlich geführten Debatten hat die schwangere Journalistin Charlotte Bellis von der neuseeländischen Regierung eine Sonder-Einreisegenehmigung erhalten. Man habe sich den Fall noch einmal angesehen, sagte der stellvertretende Premierminister des Landes, Grant Robertson, in einem Statement am Dienstag. Es gäbe nun einen Platz für sie und ihren Partner. Bellis nahm das Angebot der Regierung an und wird nun im März nach Neuseeland zurückkehren können, um dort ihr Kind zu bekommen.
Der Fall der neuseeländischen Journalistin, die sich derzeit in Kabul aufhält, hatte in den vergangenen Tagen für eine internationale Debatte über Neuseelands Einreisesystem gesorgt. Neuseeländische Staatsangehörige benötigen bei der Einreise einen Platz in einem Hotelzimmer, um dort in Quarantäne zu gehen, die Plätze werden aufgrund knapper Kapazitäten jedoch in einem Losverfahren vergeben.
Bellis scheiterte bei der Verlosung und bewarb sich aufgrund ihrer Schwangerschaft um eine Sondergenehmigung, die allerdings abgelehnt wurde. Dies ist auch weiterhin der Fall: Die nun garantierte Einreise im März ist für Bellis aufgrund ihrer Lebensumstände in Afghanistan möglich, nicht aber aufgrund ihrer Schwangerschaft.
Neuseeland ist für seine scharfe Covid-Politik bekannt, doch nun sorgt der Fall einer schwangeren Journalistin für Aufsehen: Diese steht in Kabul unter dem Schutz der Taliban und könnte dort ihr Kind gebären - weil ihr Heimatland ihr die Einreise verwehrt. Von Felix Haselsteiner
Auch deshalb äußerte Bellis sich weiterhin kritisch: "Leider schafft es die Regierung weiterhin nicht, zu akzeptieren, dass eine Geburt kein planbares Ereignis ist", sagte sie in einem Statement ihrerseits. Ihr Fall löse daher auch nicht das grundsätzliche Problem für schwangere Neuseeländerinnen, die keine Sondergenehmigungen erhalten und ihre Kinder im Ausland zur Welt bringen müssten.