Schulgesetz: Regierung und Opposition loben Kompromiss
n-tv
Einstimmig hat der Landtag das Schulgesetz des Freistaats novelliert. Vertreter der Regierungs- und Oppositionsfraktionen haben dabei betont, wie unwahrscheinlich eine Einigung jüngst noch schien.
Erfurt (dpa/th) - Nach jahrelangen Diskussionen hat Thüringen ein neues Schulgesetz. Mit den Stimmen aller anwesenden Abgeordneten verabschiedete der Landtag am Mittwoch die neuen Regelungen, die nach zähen Verhandlungen zwischen Rot-Rot-Grün auf der einen und CDU sowie FDP auf der anderen Seite erreicht worden waren. "Meine Stimmung ist sehr gut", sagte Bildungsminister Helmut Holter (Die Linke) kurz vor der Verabschiedung des neuen Gesetzes am Mittwoch in Erfurt. Er hätte sich nicht träumen lassen, dass CDU und FDP ihn mit ihrem Abstimmungsverhalten einmal glücklich machen würden, sagte der Politiker.
Nach dem neuen Schulgesetz können etwa Eltern in Zukunft einfacher darüber entscheiden, ob ein Kind in den inklusiven Unterricht geht oder eine Förderschule besucht. Und: Eltern können ihr Kind künftig nicht nur in Ausnahmefällen von der Einschulung ein Jahr zurückstellen lassen können. Die Einigung sieht vor, dass nicht mehr allein medizinische Gründe ausschlaggebend dafür sind, dass Eltern eine solche Zurückstellung beantragen können. Das Letztentscheidungsrecht darüber, ob ein Kind ein Jahr später als geplant eingeschult wird, verbleibt allerdings bei den Schulleitern, obwohl die CDU darauf gedrungen hatte, dieses Recht auf die Eltern zu übertragen.
Bei der Besonderen Leistungsfeststellung bleibt es, wie es ist: Damit angehende Abiturienten diesen dem Realschulabschluss gleichgestellten Abschluss bekommen, müssen sie eine Prüfung ablegen.