Schulbehörde: Legalisierung ändert grundsätzlich nichts
n-tv
Auch nach der Cannabis-Legalisierung sei an den Hamburger Schulen der Umgang mit Drogen verboten, erklärt die Schulbehörde. Doch nach dem neuen Gesetz dürfen über 18-Jährige Cannabis dabeihaben.
Hamburg (dpa/lno) - Mit der Cannabis-Legalisierung hat sich für die Hamburger Schulen nach Angaben der Schulbehörde grundsätzlich nichts geändert. "Der Umgang mit Cannabis ist für alle Schülerinnen und Schüler weiterhin verboten", erklärte Behördensprecher Peter Albrecht. Nach dem seit April geltenden Gesetz dürfen allerdings über 18-Jährige 25 Gramm Haschisch oder Marihuana bei sich haben. Es verbietet nicht, dass volljährige Schüler die erlaubte Menge mit in die Schule nehmen.
Die Innenbehörde hatte am vergangenen Mittwoch einen Bußgeldkatalog publik gemacht. Zur Begründung für die Sanktionen, die in der Regel 500 bis 1000 Euro betragen, hieß es: "Die hohen Geldstrafen sollen dabei eine abschreckende Wirkung entfalten, um insbesondere die Weitergabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche zu unterbinden und diese zu schützen."
Wer in weniger als 100 Metern Abstand Cannabis konsumiert, riskiert eine Geldbuße von 500 Euro. Wer es in Gegenwart von Minderjährigen tut, kann mit 1000 Euro zur Kasse gebeten werden. Sollten volljährige Schüler also in der Nähe ihres Schulgeländes einen Joint rauchen, könnte es teuer werden, besonders dann, wenn ein vielleicht erst 17-jähriger Mitschüler daneben steht.