
Schonzeit-Ausnahmeregeln bei Gamswild sorgen für Protest
n-tv
Die Gams ist ein Symboltier der Alpen. In Teilen Oberbayerns darf Gamswild während der Schonzeit gejagt werden. Die Bezirksregierung will diese Ausnahmeregelung verlängern. Dagegen gibt es Protest.
München (dpa/lby) - Seit Jahren regelt eine Ausnahmeverordnung der Regierung von Oberbayern den Umgang mit Gamswild während der Schonzeit in den Gebirgswäldern der Alpen. In einigen Regionen dürfen die Tiere somit ganzjährig geschossen werden. Ziel ist es insbesondere, den Verbiss an Bäumen in Hanglagen zu reduzieren, an denen Lawinen drohen können. Aus Sicht von Wildtierschutz-Organisationen sind die Ausnahmen unverhältnismäßig und bedrohen die Gamsbestände.
Die seit 2019 gültige letzte Schonzeit-Aufhebungsverordnung ist zum 31. Juli ausgelaufen, eine Nachfolgeverordnung in Arbeit, wie die Regierung von Oberbayern mitteilte. Hierzu konnten Fachstellen und Verbände Stellung beziehen.
Etwa 60 Prozent der Gebirgswaldflächen dienen einem Sprecher der Bayerischen Staatsforsten zufolge als Schutzwald. Dieser soll Siedlungen, Gewerbegebiete oder Infrastruktur vor allem vor Lawinen oder Muren schützen.
