
Scholz muss vor Finanzausschuss aussagen
n-tv
Die Debatte über die Durchsuchung seines Finanzministeriums kommt zur Unzeit für SPD-Kanzlerkandidat Scholz. Kurz vor der Wahl muss er nun dem Finanzausschuss des Bundestags Rede und Antwort stehen. Derweil meint der SPD-Generalsekretär, eine Lügen-Kampagne der Union zu erkennen.
Der Finanzausschuss des Bundestags will Finanzminister Olaf Scholz am kommenden Montag zur Durchsuchung seines Ministeriums im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen die Anti-Geldwäsche-Einheit des Zolls befragen. Scholz will sich digital zuschalten - die Opposition will ihn aber auch persönlich in den Bundestag zitieren. Vor der Sitzung warf SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil dem Unions-Kanzlerkandidaten Armin Laschet vor, Lügen zu der Durchsuchung zu verbreiten.
"In ihrer panischen Angst vor dem Machtverlust macht die Union mangels Inhalten den unanständigsten Wahlkampf seit Jahrzehnten", sagte Klingbeil dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). "Um Olaf Scholz persönlich zu schaden, verdrehen Laschet und seine Leute bewusst die Tatsachen, verbiegen die Wahrheit und verbreiten gezielt Lügen." Die Unionsparteien führten einen stil- und würdelosen Wahlkampf.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.