
Scholz besucht Anschlagsorte in Halle
n-tv
Halle (dpa/sa) - SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz hat in Halle an den Orten des rechtsterroristischen Anschlags vom 9. Oktober 2019 Kränze zum Gedenken an die Opfer niedergelegt. Er besuchte am Sonntag die Jüdische Gemeinde zu Halle in der Synagoge und den Kiez-Imbiss. Zuvor hatte Scholz auf dem Ostkonvent seiner Partei vor dem Einfluss der AfD gewarnt. Die CDU blinke in Sachsen-Anhalt und Thüringen nach rechts zur AfD. "Niemand weiß, was da noch alles passiert", sagte Scholz. In Sachsen-Anhalt wird am 6. Juni ein neuer Landtags gewählt.
In Halle hatte am 9. Oktober 2019 der Rechtsextremist Stephan B. versucht, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur in die Synagoge einzudringen und ein Massaker anzurichten. Als ihm das nicht gelang, erschoss er vor dem Gotteshaus eine Passantin und in dem Kiez-Imbiss einen 20-Jährigen. Eine Initiative, die sich ehrenamtlich für den Erhalt und den Umbau des Geschäfts in Halle als einen Ort des Gedenkens engagiert, beklagte mangelnde Unterstützung durch die Politik. Die seelische Aufarbeitung des Anschlags sei noch lange nicht beendet. Betroffene fühlten sich allein gelassen, sagte eine Sprecherin.
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.