
Schlittenhunde-Halterin zu Geldstrafe verurteilt
n-tv
Der Fall einer Besitzerin von Schlittenhunden erregt großes Aufsehen: Im Juli 2021 sterben zwölf ihrer Huskys in Transportboxen. Die Tierschutzorganisation PETA und die Staatsanwaltschaft werfen der Frau daraufhin einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Nun fällt das Urteil.
Nach dem Tod von zwölf Schlittenhunden im baden-württembergischen Dobel hat das Amtsgericht Calw die Halterin zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Damit gilt sie nicht als vorbestraft. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft 120 Tagessätze zu je 50 Euro beantragt. Die Verteidigung hatte eine Strafe von höchstens 90 Tagessätzen zu maximal 40 Euro gefordert.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau das Leid der Hunde billigend in Kauf genommen und gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hat. Die Halterin und Tierärztin hatte 26 Huskys in einer Juli-Nacht 2021 in 18 Transportboxen in ein Transportfahrzeug in Dobel nahe Pforzheim gesperrt. Zwölf Tiere überlebten diese Nacht nicht, zwei mussten in eine Tierklinik gebracht werden. Die Polizei hatte die Kadaver der verendeten Hunde damals nach einem Hinweis auf einem Grundstück in Dobel ausgraben lassen.
Die Todesursache sei wahrscheinlich eine Mischung aus Überhitzung und Ersticken, auch wenn man das nicht hinreichend beweisen könne, sagte der Richter. Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Vor Prozessbeginn protestierten Aktivisten der Tierschutzorganisation PETA vor dem Amtsgericht.

Ein Tanklaster ist in Ubstadt-Weiher nördlich von Karlsruhe mit einer Straßenbahn zusammengestoßen. Beide Fahrzeuge stehen nach Angaben der Polizei in Flammen. Eine massive Rauchwolke steigt in die Luft. Ein Mensch sei mutmaßlich schwer verletzt, sagte eine Polizeisprecherin. Hinweise auf eine größere Zahl Verletzter oder gar Toter gibt es ihren Angaben zufolge bislang nicht.