Schlappe für Schwarz-Grün: Sondervermögen verfassungswidrig
n-tv
Milliardenschwere Hilfen hat das Land Hessen in der Corona-Pandemie angeschoben. Das Finanzpaket wurde allerdings außerhalb des Landtags angesiedelt. Der Staatsgerichtshof hat die schwarz-grüne Regierung deshalb nun zurückgepfiffen.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen hat vor dem Staatsgerichtshof des Landes eine Niederlage mit ihrem Corona-Sondervermögen erlitten. Das entsprechende Gesetz sei nicht mit der Landesverfassung vereinbar, urteilten Hessens oberste Richter am Mittwoch in Wiesbaden. Die Opposition im hessischen Landtag, die gegen das Sondervermögen geklagt hatte, sprach von einer schweren Schlappe für die Regierung. Die AfD forderte den Rücktritt des hessischen Finanzministers Michael Boddenberg (CDU).
Unmittelbare Folgen hat die Entscheidung des Staatsgerichtshofs allerdings nicht, es müssen keine bisher schon ausbezahlten oder verplanten Finanzhilfen zurückbezahlt oder einbehalten werden. Das Gericht setzte dem Land Hessen eine Frist bis Ende März 2022, um eine Neuregelung zu finden. Bis dahin seien die bisherigen Vorschriften gültig.