Scharfe Kritik nach Sturmgewehr-Großauftrag
ProSieben
Im Streit um einen Sturmgewehr-Großauftrag gerät das Beschaffungsamt der Bundeswehr in das Visier von Kritikern. Wie aus einer Entscheidung des Bundeskartellamts hervorgeht, beging die Koblenzer Behörde einen schweren Fehler in dem Vergabeverfahren.
Im Streit um einen Sturmgewehr-Großauftrag gerät das Beschaffungsamt der Bundeswehr in das Visier von Kritikern. Wie aus einer Entscheidung des Bundeskartellamts hervorgeht, beging die Koblenzer Behörde einen schweren Fehler in dem Vergabeverfahren. Die Behörde hatte die Bieter nach dem letztmöglichen Angebot kontaktiert und zugelassen, dass der eigentlich unterlegene Bieter C.G.Haenel sein Angebot noch ändern konnte - und dadurch am Konkurrenten Heckler & Koch vorbeizog. Dies sei «unzulässig» gewesen, so die Richter der beim Kartellamt angesiedelten Vergabekammer. Bei dem prestigeträchtigen Auftrag geht es um 120 000 Waffen, die das bisherige Standardgewehr der Bundeswehr, das G36 von Heckler & Koch, ersetzen sollen. Die Auftragsvergabe sollte schon längst erfolgt sein, es kam zu erheblichen Verzögerungen - frühestens am Jahresende könnte der Auftrag vergeben werden. Im vergangenen September erhielt zunächst C.G.Haenel den Zuschlag - und zwar wegen des unzulässigen Vorgehens des Beschaffungsamtes, wie die Gerichtsentscheidung nun offenbart. Das kleine Unternehmen aus Suhl in Thüringen gehört zu einem arabischen Rüstungskonzern. Gegen die Entscheidung für Haenel ging Heckler & Koch rechtlich vor. Im März 2021 vollzogen das Bundesverteidigungsministerium und das ihm unterstellte Bundeswehr-Beschaffungsamt einen Kurswechsel: Haenel wurde vom Vergabeverfahren ausgeschlossen und HK sollte den Zuschlag bekommen. Dies wurde mit "Patentrechtsverletzungen" begründet - hierbei wirft Heckler & Koch Haenel vor, ein Patent zu nutzen, das für die schnelle Schussfähigkeit nach dem Durchs-Wasser-Waten wichtig ist. Zu diesem Patentstreit läuft inzwischen ein separates Verfahren vor dem Düsseldorfer Landgericht. Haenel ging gegen den Ausschluss vor und wollte wieder an dem Vergabeverfahren teilnehmen. Mitte Juni lehnte die Vergabekammer des Bundeskartellamts aber einen entsprechenden Antrag ab. Inzwischen wurde die Entscheidung veröffentlicht: Sie gibt einen bemerkenswerten Einblick in die sonst so verschwiegene Welt der Vergabeverfahren.More Related News