Schadenersatz: Berufungsverfahren gegen Impfstoffhersteller
n-tv
Eine Frau erkrankt nach einer Impfung gegen das Coronavirus schwer - und führt das auf den Impfstoff zurück. Sie zieht vor Gericht und verlangt Schadenersatz. Nach einer ersten Entscheidung am Landgericht ist nun das Oberlandesgericht Bamberg am Zug.
Bamberg (dpa/lby) - Ein halbes Jahr nach der Abweisung einer Schadenersatzklage gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca beschäftigt sich das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg nun mit dem Fall. Für den 3. Juli sei eine mündliche Verhandlung geplant, teilte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur mit. Diese sei öffentlich. Ob an dem Tag auch ein Urteil ergeht, sei unklar. "Denkbar wäre beispielsweise auch, dass die Parteien einen Vergleich schließen."
Gegen ein Urteil des OLG sei Revision möglich, falls das Gericht diese zulasse. Ansonsten könne eine Partei ab einer Beschwerdesumme von 20 000 Euro Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.
Das Landgericht Hof hatte am 3. Januar verkündet, dass die Klage einer Frau gegen Astrazeneca abgewiesen wurde. Der Zivilprozess dürfte zu den ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland gehören.