Schüler müssen sich in Berlin weiter auf Corona testen
Die Welt
Schüler in Berlin müssen sich weiter auf das Coronavirus testen. Die Verpflichtung sei rechtmäßig, entschied das Verwaltungsgericht – und wies damit zwei Eilanträge zurück, die sich gegen die Maßnahmen gerichtet hatten.
Die Verpflichtung von Schülern zum Selbsttest in der Schule ist rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht Berlin hat mehrere Eilanträge zurückgewiesen, die sich gegen die Maßnahme richteten. Die Antragsteller hatten eine Regel der Corona-Verordnung und Anordnungen der zuständigen Senatsverwaltung kritisiert, denen zufolge die Teilnahme am Präsenzunterricht nur gestattet ist, wenn sich Schüler zweimal pro Woche auf das Coronavirus testen.
Die dritte Kammer wies die Eilanträge zurück. Schon in einem früheren Fall hatte sie entschieden, dass die Testpflicht an Schulen keinen durchgreifenden Bedenken begegne. Sie sei formell rechtmäßig und könne als notwendige Schutzmaßnahme auch unabhängig davon angeordnet werden, ob der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt habe.