
Satzung für Kita-Zuschüsse in Offenbach ist unwirksam
n-tv
Kassel/Offenbach (dpa/lhe) - Die Satzung über die Bezuschussung von Kindertagesstätten der Stadt Offenbach ist unwirksam. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Aus Sicht der Richter sind die Voraussetzungen für die Bezuschussung freier Träger zu streng. "Die Verstöße führten zur Unwirksamkeit der gesamten Satzung, denn ohne die rechtswidrigen Bestimmungen verbleibe keine sinnvolle Restregelung", heißt es in den am Dienstag veröffentlichten Urteil.
Gegen die seit 2018 geltende Satzung hatten zwei anerkannte freie Träger der Jugendhilfe und Betreiber von Kindertagesstätten einen Antrag auf Normenkontrolle gestellt. Sie sind der Meinung, dass die Satzung von den gesetzlichen Vorgaben nicht gedeckt ist.
Das Gericht gab den Klägern Recht. Einige Regelungen der Satzung seien mit geltendem Recht nicht zu vereinbaren - etwa dass die Beitragsordnung der Stadt Offenbach angewendet werden muss, oder dass die Kita maximal 22 Tage im Jahr geschlossen sein darf.
Der Senat hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision haben die Antragsteller die Möglichkeit der Beschwerde, über die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu entscheiden hätte. (Az: 10 C 1271/19.N)