Sachsen will AfD-Richter in den Ruhestand versetzen
Süddeutsche Zeitung
Der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Maier, der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem bezeichnet wird, will wieder als Richter arbeiten. Das versucht die sächsische Justizministerin auf mehreren Wegen zu verhindern.
Sachsen wehrt sich auf rechtlichem Wege gegen eine Weiterbeschäftigung des AfD-Politikers Jens Maier als Richter im Freistaat. Dem 60-Jährigen seien am Freitag zwei Schreiben übermittelt worden, teilte die sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne) mit. "Zum einen wird Herr Maier mit Wirkung vom 14. März 2022 in den Richterdienst als Amtsrichter am Amtsgericht Dippoldiswalde zurückgeführt." Damit erfülle man den Rückführungsanspruch, den er als ehemaliger Abgeordneter nach dem Gesetz habe.
Parallel dazu sei beim Landgericht Leipzig - beim dortigen Dienstgericht für Richter - beantragt worden, Maier in den Ruhestand nach Paragraf 31 des Richtergesetzes zu versetzen. "Zudem habe ich einen Eilantrag beim Dienstgericht für Richter gestellt, Herrn Maier ab dem Zeitpunkt seiner Rückkehr in den Dienst die Führung der Amtsgeschäfte vorläufig zu untersagen", sagte die Justizministerin.
Der Verfassungsschutz stuft ihn als rechtsextrem ein, dennoch könnte der ehemalige AfD-Abgeordnete Jens Maier bald wieder als Richter arbeiten. Geht das so einfach? Zwei Professoren sagen: nein. Von Wolfgang Janisch
Nach dem entsprechenden Paragrafen des Richtergesetzes kann ein Richter auch in den Ruhestand versetzt werden, "wenn Tatsachen außerhalb seiner richterlichen Tätigkeit eine Maßnahme dieser Art zwingend gebieten, um eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden". Laut Ministerin Meier ist dieser Paragraf in der deutschen Rechtsprechung bislang erst zweimal angewendet worden.
Eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege bedeute, dass bei einer Richterin oder einem Richter aufgrund ihres oder seines Verhaltens die Verfassungstreue, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Integrität in Frage stünden und so die Gefahr einer "Justizkrise" bestehe, sagte Meier. Das dies "objektiv der Fall" sei, ergebe sich nicht zuletzt aus der öffentlichen Debatte der letzten Wochen. "Die rechtlichen Hürden sind außergewöhnlich hoch. Wir bewegen uns hier in einem absoluten juristischen Neuland", sagte die Ministerin weiter.