Sachsen stellt öffentliches Leben weitgehend ein
n-tv
Sieben von 13 sächsischen Regionen weisen derzeit eine Sieben-Tage-Inzidenz im vierstelligen Bereich auf. Um den Ausbruch unter Kontrolle zu bekommen, greift die Landesregierung auf ein altbekanntes Mittel zurück. Bars, Clubs, Weihnachtsmärkte und andere Einrichtungen bleiben vorerst geschlossen.
Im Hotspot Sachsen gilt ab sofort die neue Corona-Notfallverordnung. Diese sieht angesichts der hohen Infektionszahlen erneut einen Teil-Lockdown und somit die Einschränkung großer Teile des öffentlichen Lebens vor: Bis auf Weiteres sind alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Bars, Clubs und Diskotheken geschlossen. Das Gleiche gilt für Weihnachtsmärkte. Die Beherbergung von Touristen ist untersagt.
Ausgenommen von der Regel sind Bibliotheken und Geschäfte der Grundversorgung. Auch die Gastronomie darf mit der 2G-Regel bis 20.00 Uhr öffnen. Für Zugang zum Arbeitsplatz gilt die 3G-Regel. Die Einschränkungen gelten zunächst bis zum 12. Dezember.