
Sachsen passt Corona-Notfallverordnung an: Verschärfungen
n-tv
Dresden (dpa/sn) - Sachsen hat nach der Einigung von Bund und Ländern auf weitere Maßnahmen in der Corona-Pandemie seine Notfallverordnung angepasst. Viel Änderungsbedarf gab es nicht, weil im Freistaat wegen der hohen Infektionszahlen schon seit 19. November verschärfte Regelungen gelten, die andere Länder erst jetzt einführen. Im wesentlichen führt Sachsen die bestehenden Schutzmaßnahmen fort. Ein paar Verschärfungen kommen dazu - sie treten am 28. Dezember in Kraft.
Fortan muss in geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden, Behörden und bei körpernahen Dienstleistungen eine FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske getragen werden. Gleiches gilt für Sitzungen von Gremien und Parteien, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht online stattfinden können. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind weiterhin von der Maskenpflicht befreit. Bei Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 6 und 16 Jahren reicht eine medizinische Maske aus.
Private Zusammenkünfte, an denen allein geimpfte und genesene Personen teilnehmen, werden auf insgesamt zehn Personen begrenzt. Bisher waren 20 Personen erlaubt. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres werden nicht mitgezählt. An Beerdigungen dürfen maximal 20 Personen teilnehmen. Sie brauchen einen 3G-Nachweis (genesen, geimpft oder getestet).