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Sachsen muss zu Unrecht abgeschobene Familie aus Georgien zurückholen
Die Welt
Eine nach Georgien abgeschobene Familie darf zumindest vorübergehend wieder zurück nach Sachsen. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen entschied, dass ihre Asylanträge rechtswidrig abgelehnt worden waren. Die Familie war Anfang Juni ausgewiesen worden.
Das Bundesland Sachsen muss eine nach Georgien abgeschobene Familie mit mehreren Kindern zumindest vorübergehend die Rückkehr ermöglichen. Das entschied das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Freitag in Bautzen in einem Eilverfahren. Demnach war die Abschiebung im Juni dieses Jahres rechtswidrig, weil zwei Kindern im Alter von zehn und elf Jahren wegen bereits länger laufender Schulbesuche und einer damit verbundenen Integration nach deutschem Recht ein Bleiberecht zugesprochen werden könnte.More Related News