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Sachsen kann einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht flächendeckend umsetzen
Die Welt
In Sachsen haben viele Einrichtungen in den Bereichen Gesundheit und Pflege eine niedrige Impfquote – zu niedrig, um auf ungeimpfte Mitarbeiter verzichten zu können. Gesundheitsministerin Petra Köpping will in diesen Fällen keine Betretungsverbote aussprechen.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht stellt Sachsen zunehmend vor ein Problem: Wie Gesundheitsministerin Petra Köpping am Dienstag nach einer Kabinettssitzung sagte, gebe es in dem Bundesland einige Einrichtungen, bei denen das Personal eine sehr niedrige Impfquote habe. „Wenn die Versorgungssicherheit dann gefährdet ist, wird kein Betretungsverbot ausgesprochen.“
Es würden Regelungen getroffen, um die Versorgung in den Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern sicherzustellen, sagte die SPD-Politikerin weiter. Um eine einvernehmliche Lösung zu finden, seien für Mittwoch Gespräche mit den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte und der Landkreise geplant. Zudem solle es Informationsrunden mit den sozialpolitischen Sprechern der sächsischen Landtagsfraktionen geben.