
Sachsen-Anhalt will drei Moore renaturieren
n-tv
Magdeburg (dpa/sa) - Sachsen-Anhalt plant die Renaturierung von drei Mooren. Pilotprojekte seien geplant im Cheiner Torfmoor (Altmarkkreis Salzwedel), in der Nedlitzer Niederung (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) und in Magdeburgerforth (Landkreis Jerichower Land), wie das Umweltministerium und das Landesamt für Umweltschutz am Donnerstag mitteilten. Unter anderem mit den Eigentümern und Nutzern der Flächen sollten Strategien und konkrete Maßnahmen für die Moorflächen entwickelt werden. Weitere Projekte könnten folgen.
Die einstmals entwässerten Moore sollen als natürliche Kohlenstoffspeicher genutzt werden, hieß es. Sie würden heute aber zu großen Teilen landwirtschaftlich genutzt. Es stelle sich etwa die Frage nach Kompensationen. "Lösungen dazu kann es nur im engen Dialog mit allen Projektbetroffenen geben", erklärte Umweltstaatssekretär Steffen Eichner.
Den Angaben zufolge nehmen Moore oder moorähnliche Böden in Sachsen-Anhalt insgesamt rund 91 000 Hektar ein und damit knapp 4,5 Prozent der Landesfläche. Rund 600 Hektar Moore seien gesetzlich geschützte Biotope nach Bundesnaturschutzgesetz. Seit 1992 werde die Renaturierung von Mooren im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes Drömling bereits vorangetrieben.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.