
Saarbrücken gegen Bielefeld nur torlos
n-tv
Die Saarländer kommen in der 3. Liga nicht voran. Schuld daran ist auch die Heimschwäche.
Saarbrücken (dpa/lrs) - Der 1. FC Saarbrücken hat den Sprung in die Spitzengruppe der 3. Fußball-Liga verpasst. Die Saarländer kamen gegen Arminia Bielefeld nur zu einem 0:0 und belegen mit 14 Punkten weiter den achten Tabellenplatz. Auch im Duell mit dem Tabellennachbarn (15 Punkte) wurde es nichts mit dem zweiten Saison-Heimsieg.
Nach der deftigen 1:4-Pleite zuletzt in Cottbus wollten sich die Saarbrücker bei ihren Fans rehabilitieren. Coach Rüdiger Ziehl brachte mit Amine Naifi, Elijah Krahn und Boné Uaferro drei neue Spieler. Schnell erarbeitete sich der FCS eine erste Chance, die Kai Brünker (2.) aber vergab.
Danach war es ein Spiel auf Augenhöhe. Ein Kopfball von Simon Stehle (33.) wurde auf der Linie geklärt. Weitere Höhepunkte gab es nicht, da sich beide Teams weitgehend neutralisierten. Nach Wiederanpfiff belauerten sich beide Mannschaften weiter und bekämpften sich vorwiegend im Mittelfeld. Zwar hatten die Hausherren etwas mehr Spielanteile, waren im Abschluss aber weiterhin zu ungenau. So blieb es beim torlosen Remis.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.