
Russland führt Zwangsuntersuchung ein
n-tv
Russland lässt Ausländern, die sich länger in dem Land aufhalten, ab jetzt eine besondere Behandlung zukommen. Sie sollen sich alle drei Monate einem aufwendigen medizinischen Check unterziehen, inklusive Röntgen und Blutabnahme. Ein entsprechendes Gesetz tritt heute in Kraft. Nicht nur Wirtschaftsverbände halten es für fragwürdig.
Russland führt medizinische Zwangsuntersuchungen für Deutsche und andere Ausländer ein. Die Regelung tritt an diesem Mittwoch in Kraft. Das russische Außenministerium in Moskau teilte auf Anfrage von Korrespondenten mit, sich um "günstige Bedingungen" für Medienvertreter und deren Familien kümmern zu wollen.
Das Gesetz schreibt demnach ab dem kommenden Frühjahr aufwendige medizinische Checks alle drei Monate vor. Dazu zählen neben einer Blutentnahme auch Röntgenuntersuchungen oder CT-Aufnahmen. Die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer (AHK) hat bereits vor Konsequenzen für die russische Wirtschaft gewarnt, sollte die neue Regelung tatsächlich konsequent umgesetzt werden. Wenn Wirtschaftsvertreter betroffen sein sollten, bestehe die Gefahr, "dass sich für Russland wichtige ausländische Manager im großen Stil von Russland abwenden".

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.