
Rund 2700 Mal gegen Verdächtige unter 14 Jahre ermittelt
n-tv
Wiesbaden (dpa/lhe) - Im Jahr 2020 sind in Hessen rund 2700 Ermittlungsverfahren gegen strafunmündige Kinder und Jugendliche im Alter von unter 14 Jahren eingeleitet worden. Das geht aus einer Antwort des Justizministeriums in Wiesbaden auf eine parlamentarische Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Rainer Rahn hervor. Im Jahr 2011 waren es demnach mehr als 3700 Verfahren gewesen, 2015 knapp 2500 Fälle.
Die Ermittlungsverfahren in Jugendsachen insgesamt sind nach Angaben des Ministeriums zwischen 2010 und 2020 um rund 27 Prozent zurückgegangen, auch die Anzahl der nach Jugendstrafrecht verurteilten Jugendlichen sei zwischen 2009 und 2019 um nahezu die Hälfte gesunken. Jugendstrafrecht muss bei Menschen im Alter von 14 bis 17 Jahren angewendet werden. Erst mit 18 Jahren gelten Menschen in Deutschland als voll strafmündig.
Es gibt allerdings die Möglichkeit, auch Angeklagte im Alter von 18 bis 21 Jahren nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen. Dafür muss geprüft werden, ob der Entwicklungsstand eher einem Jugendlichen oder einem Erwachsenen entspricht.