
RTL deckt Skandal um Ludger Beerbaum auf - jetzt schaltet sich die Staatsanwaltschaft ein
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Jetzt äußert sich die Staatsanwaltschaft Münster zu dem Fall und hält Ermittlungen im Fall Ludger Beerbaum nicht für ausgeschlossen.
Durch eine knapp zweijährige Recherche ist es dem Team von RTL Extra und Investigativ-Journalist Günter Wallraff gelungen, den Einsatz unerlaubter Trainingsmethoden im Reitsport sowie Verstöße gegen das Tierschutzgesetz offenzulegen. Jetzt äußert sich die Staatsanwaltschaft Münster zu dem Fall und hält Ermittlungen im Fall Ludger Beerbaum nicht für ausgeschlossen.
"Wir haben ein Auge drauf", erklärte ein Sprecher am Donnerstag. Der Sender RTL hatte dem 58 Jahre alten Springreiter in einem Beitrag bei "RTL Extra" Tierquälerei vorgeworfen. Demnach soll Beerbaum mutmaßlich die unerlaubte Trainingsmethode des Barrens bei seinen Springpferden angewandt haben. Der aktuell in Wellington in Florida weilende Beerbaum wies die Anschuldigungen vehement zurück und kündigte juristische Schritte an.
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Laut Staatsanwaltschaft solle nun abgewartet werden, ob die Deutsche Reiterliche Vereinigung mit dem Filmmaterial auf sie zukomme. Der Verband hatte am Mittwoch erklärt, er wolle die Staatsanwaltschaft über den Beitrag informieren, "damit diese den Sachverhalt auf Grundlage des Tierschutzgesetzes bewerten kann". In einem möglichen Ermittlungsverfahren könnte auch geprüft werden, inwieweit ein Zusammenhang mit dem Verfahren aus dem vergangenen Jahr bestünde, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Bereits im Mai 2021 hatte die Deutsche Reiterliche Vereinigung bei der Polizei eine Anzeige gegen Unbekannt wegen der möglichen Verletzung des Tierschutzgesetzes erstattet. Die Staatsanwaltschaft Münster hatte die Ermittlungen im vergangenen November eingestellt.
RTL Extra liegen exklusive Videoaufnahmen einer Insiderin und engen Vertrauten Beerbaums vor, die dies nahelegen. Darauf zu sehen: Ludger Beerbaum, der mit seinem Pferd über ein Hindernis springt, während ein Mitarbeiter mit einer Stange an die Vorderbeine des Tieres schlägt. Diese als "Barren" bekannte Methode stellt einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar und ist auch laut der Statuten der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) in dieser Form verboten.
Durch den Schlag soll das Pferd auf schmerzhafte Weise lernen, die Vorderbeine höher anzuziehen und das Berühren der Hindernisstangen zu vermeiden. In einer späteren Stellungnahme sagt Beerbaum, bei der gezeigten Trainingsmethode handele es sich um das auch von der FN zugelassene "Touchieren". Dies ist eine abgeschwächte Form des Barrens, bei der das Pferd nur durch Halten oder auch Berühren einer weiteren Stange zum höheren Sprung aufgefordert werden soll. (jma/dpa)