Robert Lewandowski: Vor diesem Paragraphen zittert der FC Bayern
RTL
Transfer-Poker um Lewandowski: Es gibt einen Paragraphen, der den FC Bayern zittern lässt.
Robert Lewandowski zündet und zündet. Er will den FC Bayern, das dürfte mittlerweile jeder Mensch auf diesem Planeten verstanden haben, verlassen. Was auch bekannt ist: Die Münchner wollen um den Abgang des Polen, Stand jetzt, unbedingt verhindern. Weil sie eben bislang keinen Nachfolger gefunden haben, von dem sie überzeugt sind. Das hatte Uli Hoeneß vor wenigen Tagen gegenüber RTL/ntv bekannt. Nun gibt es aber einen Paragraphen, der den FC Bayern zittern lässt.
Robert Lewandowski hat beim FC Bayern einen Vertrag bis 2023. Bedeutet: Wenn der Klub ihn nicht ziehen lassen will, muss er bleiben. Oder doch nicht? Es gibt da nämlich den Paragraphen 17 der Fifa-Statuten. Und vor diesem muss der Rekordmeister zittern.
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Dieser Paragraph ermöglicht Profifußballern nämlich ein Sonderkündigungsrecht, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind. Spielerverträge dürfen demnach maximal über fünf Jahre geschlossen werden und können von Fußballern nach dem 28. Lebensjahr nach drei und von älteren Spielern nach zwei Jahren einseitig aufgekündigt werden. Der Starstürmer erfüllt diese Voraussetzungen und könnte den Paragraphen daher für sich nutzen, wohl ohne eine Sperre zu erwarten.
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Doch ganz so einfach ist die Sache nicht, wie Sportrechtsanwalt Christoph Schickhardt der "Bild"-Zeitung erklärt: "Grundsätzlich kann er den angesprochenen Rechtsbruch begehen. Aber wer sich darauf einlässt, begeht Harakiri!" Die Fifa hat die Konsequenzen im Paragraph 17 bewusst unkalkulierbar gehalten. Sie hat einen Strauß an Sanktionen und Maßnahmen in der Hand. Und da weiß man nicht, wie viel Rosen mit wie vielen Dornen da drin sind."
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So könnte der Fall am deutschen Recht scheitern, wie der Experte erklärt "Das Arbeitsgericht München würde einfach feststellen, dass Lewandowski einen geltenden Vertrag bis 2023 hat. Wenn er diesen nicht erfüllt, stehen Bayern alle Schadenersatzansprüche zu." Dieser Fall sei aber zwischen deutschem und internationalem Recht noch nie eingetreten. "Das würde einen monate- oder jahrelangen Rechtsstreit um die Spielberechtigung des Spielers bedeuten." (tno)