
RKI verkürzt Genesenenstatus auf drei Monate
n-tv
Bisher durfte eine Corona-Infektion bis zu einem halben Jahr zurückliegen, damit Betroffene als genesen gelten. Das Robert-Koch-Institut ändert seine Vorgaben dazu. Für Genesene macht sich das unter anderem bei den Quarantäne-Regeln bemerkbar.
Wer sich mit dem Coronvirus angesteckt hat, galt bisher bis zu sechs Monate danach als genesen. Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat seine Angaben dazu angeglichen und den Genesenenstatus auf drei Monate verkürzt. Das geht aus einer Mitteilung auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts hervor. Demnach gelten die neuen Vorgaben bereits seit Samstag.
Laut den fachlichen Vorgaben für Genesenennachweise des RKI muss die Infektion durch einen PCR-Test nachgewiesen worden sein. Um als genesen zu gelten, muss der Test zwischen 28 Tagen und 90 Tagen zurückliegen.
Am Samstag war eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten, die Bundestag und Bundestag zuvor beschlossen hatten. Zudem passten die Bundesländer ihre Landesverordnungen an. Unter anderem änderten sich dadurch die Regeln für die Dauer von Isolation und Quarantäne.

Ein Tanklaster ist in Ubstadt-Weiher nördlich von Karlsruhe mit einer Straßenbahn zusammengestoßen. Beide Fahrzeuge stehen nach Angaben der Polizei in Flammen. Eine massive Rauchwolke steigt in die Luft. Ein Mensch sei mutmaßlich schwer verletzt, sagte eine Polizeisprecherin. Hinweise auf eine größere Zahl Verletzter oder gar Toter gibt es ihren Angaben zufolge bislang nicht.