Richterin begründet Freispruch im Kirchenasyl-Prozess
n-tv
Kitzingen (dpa/lby) - Nach einem Freispruch für einen Mönch in einem Kirchenasyl-Prozess in Unterfranken hat die Richterin ihre Entscheidung begründet. Sie habe nicht "Gnade vor Recht" ergehen lassen, sondern das Grundgesetz - in diesem Fall das Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit - direkt angewendet. "Das kommt selten vor, ist aber zulässig", sagte Richterin Patricia Finkenberger vom Amtsgericht Kitzingen der "Main-Post" (Mittwoch).
Der Mönch der Benediktinerabtei Münsterschwarzach stand Ende April wegen der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt vor Gericht, weil er einem im Gazastreifen geborenen Mann Kirchenasyl gewährt hatte, obwohl dieser nach Rumänien abgeschoben werden sollte. "Ich habe genauso wie die Staatsanwaltschaft festgestellt, dass es sich bei dem Kirchenasyl um eine rechtswidrig begangene Straftat handelt", sagte Finkenberger. Jedoch wogen ihres Erachtens in diesem Fall die individuellen Grundrechte der Glaubens- und Gewissensfreiheit schwerer als das Strafmonopol des Staates (Az: 1 Cs 882 Js 16548/20). "Das ist juristische Hochseilartistik, die aber wohl auch der nächsten Instanz nicht erspart bleibt", sagte Finkenberger.More Related News