Restaurant, Supermarkt, Fitnessstudio: Wo gilt die Corona-Nachweispflicht - und wo nicht?
RTL
Restaurant, Fitnessstudio und Friseure: In diesen Einrichtungen müssen Sie nachweisen, ob sie Geimpft, Genesen oder Getestet sind.
Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben weitere Corona-Maßnahmen für den Herbst beschlossen. Ob 2G oder 3G – viele Bürger fragen sich jetzt, in welchen Einrichtungen sie überhaupt nachweisen müssen, ob sie Geimpft oder Genesen (2G) oder Getestet (3G) sind. Immerhin wird eine flächendeckende Test- und Nachweispflicht bereits ab dem 23. August eingeführt. +++ Alle aktuellen Informationen zum Coronavirus finden Sie in unserem Live-Ticker auf RTL.de +++ Ab 23. August muss in folgenden Einrichtungen nachgewiesen werden, ob man Geimpft, Genesen oder Getestet ist: Die Aufzählung ist nicht abschließend. Geschäftsinhaber oder Veranstalter sind aufgrund der geltenden Privatautonomie frei, nur Genesene oder Geimpften Eintritt zu ermöglichen. Liegt die Inzidenz unter 35, kann die Test- und Nachweispflicht ausgesetzt werden.More Related News