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Restaurant, Supermarkt, Fitnessstudio: Wo gilt die Corona-Nachweispflicht - und wo nicht?
RTL
Ob 2G oder 3G – viele Bürger fragen sich jetzt, in welchen Einrichtungen sie überhaupt nachweisen müssen, ob sie Geimpft, Genesen oder Getestet sind.
Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben weitere Corona-Maßnahmen für den Herbst beschlossen. Ob 2G oder 3G – viele Bürger fragen sich jetzt, in welchen Einrichtungen sie überhaupt nachweisen müssen, ob sie Geimpft oder Genesen (2G) oder Getestet (3G) sind. Immerhin wird eine flächendeckende Test- und Nachweispflicht bereits ab dem 23. August eingeführt. +++ Alle aktuellen Informationen zum Coronavirus finden Sie in unserem Live-Ticker auf RTL.de +++ Ab 23. August muss in folgenden Einrichtungen nachgewiesen werden, ob man Geimpft, Genesen oder Getestet ist: Die Aufzählung ist nicht abschließend. Geschäftsinhaber oder Veranstalter sind aufgrund der geltenden Privatautonomie frei, nur Genesene oder Geimpften Eintritt zu ermöglichen. Liegt die Inzidenz unter 35, kann die Test- und Nachweispflicht ausgesetzt werden.More Related News