
Rentenerhöhung im Juli – Darum droht manchen Personen in Rente jedoch eine böse Überraschung
Frankfurter Rundschau
Ab Juli erhalten die deutschen Rentner mehr Geld. Doch für manche könnte sich Rentenanpassung vom Segen zum Fluch entwickeln.
Berlin – Ab dem 1. Juli dürfen sich die rund 21 Millionen deutschen Rentnerinnen und Rentner über mehr Geld freuen. Dann steigen nämlich die Renten um 4,39 Prozent im Westen und um 5,86 Prozent im Osten, wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kürzlich verkündete. Doch die Erhöhung der Rente wird sich für einige Ruheständler sogar zur negativen Nachricht entwickeln.
Denn durch die Rentenanpassung kann es passieren, dass Rentner erstmals steuerpflichtig werden, auch wenn sie es zuvor nicht waren. Denn wer durch die Steuererhöhung den Steuergrundfreibetrag von 10.908 Euro überschreitet, wird steuerpflichtig. Das liegt daran, dass Rentenanpassungen immer versteuert werden müssen. Es erhöht sich dadurch also nicht der Rentenfreibetrag. Der Rentenfreibetrag hängt davon ab, in welchem Jahr man in Rente geht. Einen Überblick liefert folgende Tabelle:
Auch in unserer Musterrechnung kann es der Fall sein, dass die betroffene Rentnerin am Ende doch keine Steuern bezahlen muss. Das hängt davon ab, welche Ausgaben sie noch hat, die ihre Steuerlast senken. Auch Rentner können Ausgaben wie etwa Spenden, Werbungskosten oder Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich geltend machen und dadurch Geld sparen. Eine Steuererklärung muss aber in jedem Fall abgegeben werden.
Die Berechnung zeigt also deutlich, dass durch die Rentenerhöhung einige Rentner in die Steuerpflicht rutschen können. Durch die geringe Erhöhung fällt der steuerpflichtige Anteil jedoch in der Regel nicht allzu hoch aus und kann bestenfalls durch andere Ausgaben, die geltend gemacht werden, ausgeglichen werden. (ph)