Rente 2022: Diese Änderungen kommen auf Rentnerinnen und Rentner zu
Frankfurter Rundschau
Im Jahr 2022 treten bei der Rente in Deutschland mehrere Änderungen in Kraft. Was sich für Rentnerinnen und Rentner ändert.
Frankfurt – Die Geburtenraten in Deutschland sind niedrig, während immer mehr Menschen in Rente gehen – ist die staatliche Altersvorsorge angesichts dessen überhaupt noch gesichert? Die Rente in Deutschland gehört zu den wohl brisantesten politischen Themen. Neben der Corona-Pandemie und der Klimakrise zeigen Umfragen immer wieder deutlich, dass die Sicherung der Altersvorsorge vielen Menschen keine Ruhe lässt.
Im Zuge der neuen Bundesregierung stehen auch einige Neuerungen bei der Rente an. Neben einer Erhöhung stehen darüber hinaus im Jahr 2022 auch weitere Änderungen in den Startlöchern. Ein Überblick, worauf sich Rentnerinnen und Rentner nun einstellen müssen.
Im Juli 2022 ist es so weit. Die Renten in Deutschland sollen steigen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte gegenüber der dpa, dass es eine „kräftige Rentenerhöhung geben“ werde. Grund dafür ist eine Änderung der Rentenformel. Doch eine Erhöhung der Rente könnte geringer ausfallen, als es sich viele erhoffen.
Rechtzeitig vor der anstehenden Renten-Anpassung am 1. Juli wird die Reaktivierung der Wirkung des Nachholfaktors auf den Weg gebracht. Mit dieser bereits angekündigten Änderung der Berechnung soll die Rentenerhöhung dieses Jahr etwas kleiner ausfallen als ursprünglich vorhergesagt. Den Nachholfaktor bezeichnete Hubertus Heil als Ausgleich dafür, „dass es im Jahr 2021 trotz Corona-Einbruch keine Rentenkürzung gab“. Denn eine Rentengarantie hatte im Jahr 2021 für eine Nullrunde gesorgt. Weiterhin werde sich die Rente an der Lohnentwicklung orientieren. Doch wie hoch wird die Erhöhung ausfallen? Der Minister rechnet mit einer „Steigerung über vier Prozent“.
Auch beim Renteneintritt stehen im Jahr 2022 wieder Änderungen an. Schrittweise steigt die Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand. Auch in diesem Jahr erhöht sie sich um einen weiteren Monat. Versicherte, die im Jahr 1957 geboren sind, steigt die Regelaltersgrenze auf 65 Jahren und elf Monate.