Regierung will schnell neues Gesetz
n-tv
Was ist mit Behinderten, wenn es in deutschen Krankenhäusern zur Triage kommt? Dazu spricht das Bundesverfassungsgericht ein Urteil. Mit dem Ergebnis ist eine Klägerin zufrieden - und die Bundesregierung will schnell einen Gesetzentwurf vorlegen.
Bundesjustizminister Marco Buschmann hat eine rasche Reaktion der Bundesregierung zum Triage-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts angekündigt. "Das erste Ziel muss sein, dass es erst gar nicht zu einer Triage kommt. Wenn aber doch, dann bedarf es klarer Regeln, die Menschen mit Handicaps Schutz vor Diskriminierung bieten", schrieb er auf Twitter. Die Bundesregierung werde dazu zügig einen Gesetzentwurf vorlegen. Derweil zeigte sich eine der neun Klägerinnnen erleichtert über das Urteil. "Wir sind alle erleichtert. Für mich als Juristin war es sehr wichtig gewesen zu wissen, dass man sich auf die Verfassung verlassen kann", sagte Nancy Poser, die selbst Richterin am Amtsgericht Trier ist.
Das Karlsruher Gericht hatte auch mit Verweis auf die Behindertenrechtskonvention entschieden, der Bundestag müsse "unverzüglich" Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer Triage treffen - also wenn Ärzte entscheiden müssen, wen sie angesichts knapper Ressourcen retten und wen nicht. Bei der Umsetzung habe der Gesetzgeber Spielräume.
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